Motorbezogene Versicherungssteuer berechnen
Für Pkw der Klasse M1. Der Rechner deckt die wichtigsten aktuellen Fälle ab: Elektro-Pkw sowie Verbrenner/Mildhybride mit WLTP oder ohne WLTP bei Erstzulassung ab 1.10.2020.
Kein amtlicher Steuerbescheid. Sonderfälle, andere Fahrzeugklassen und Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1.10.2020 bitte direkt mit der BMF-Information prüfen.
Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?
Die Steuer wird für jedes Monat eines bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages ermittelt. Seit 1. Oktober 2020 gelten für neu zugelassene Pkw neue Berechnungsregeln. Welche Daten zählen, hängt von Antriebsart und Messverfahren ab.
Verbrenner und Mildhybrid mit WLTP
Für M1-Pkw mit WLTP werden Leistung des Verbrennungsmotors und kombinierter CO₂-Ausstoß berücksichtigt. Die Abzugsbeträge hängen vom Jahr der erstmaligen Zulassung ab. Für 2026 nennt das BMF 59 kW und 97 g CO₂/km als Abzugsposten; die Mindestkomponente beträgt jeweils 5.
Elektroautos
Für rein elektrische M1-Pkw verwendet das BMF aktuell zwei Komponenten: Nenndauerleistung des Elektromotors und Eigengewicht. Beide werden nach Stufen berechnet. Deshalb reicht bei einem Elektroauto die bloße Spitzenleistung aus einem Datenblatt nicht unbedingt als Eingabe.
Fahrzeuge vor Oktober 2020
Für Erstzulassungen vor 1. Oktober 2020 gelten andere Steuersätze. Damit unser Rechner nicht mit scheinbar einfachen Zahlen falsche Ergebnisse produziert, verweist er diese Fälle bewusst auf die offizielle BMF-Regelung.
Steuer ist nicht die Versicherungsprämie
Die angezeigte motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht die Kfz-Haftpflichtprämie. Für die tatsächlichen monatlichen Autoversicherungskosten kommen Versicherungsprämie und gegebenenfalls Kasko oder weitere Bausteine hinzu.
Wo finde ich die Daten für den Rechner?
Die relevanten Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung beziehungsweise in den Fahrzeugdaten. Bei Verbrennern und Mildhybriden sind vor allem Leistung des Verbrennungsmotors, WLTP-CO₂-Wert und das unionsweite beziehungsweise weltweite Erstzulassungsdatum wichtig. Bei rein elektrischen Pkw benötigt die aktuelle BMF-Formel die Nenndauerleistung des Elektromotors und das Eigengewicht.
Warum zwei gleiche Autos unterschiedlich besteuert sein können
Bei WLTP-Pkw sinken die Abzugsbeträge nach dem vom BMF veröffentlichten Schema je nach Jahr der erstmaligen Zulassung. Ein Fahrzeug, das 2026 erstmals zugelassen wurde, kann daher bei identischen technischen Daten eine andere Steuer haben als ein Fahrzeug mit Erstzulassung 2022. Die Abzugsposten eines Zulassungsjahres bleiben für dieses Fahrzeug maßgeblich.
Beispiel 2026
Das BMF zeigt für einen Pkw mit 140 kW und 180 g CO₂/km bei Erstzulassung im Jänner 2026 eine motorbezogene Versicherungssteuer von 118,08 Euro pro Monat beziehungsweise 1.416,96 Euro pro Jahr. Dieses Beispiel eignet sich gut, um den Rechner zu kontrollieren.
Bei Elektro-Pkw ist die Logik seit der Einbeziehung in die motorbezogene Versicherungssteuer anders: Eine Leistungs- und eine Gewichtskomponente werden addiert. Deshalb sind einfache Vergleiche „Elektro hat keine Motorsteuer“ nicht mehr aktuell.
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Häufige Fragen
Ist die motorbezogene Versicherungssteuer in der Haftpflicht enthalten?
Sie wird im Zusammenhang mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eingehoben, ist aber als Steuer von der eigentlichen Versicherungsprämie zu unterscheiden.
Zahlen Elektroautos motorbezogene Versicherungssteuer?
Nach den aktuellen Regeln werden auch rein elektrische Pkw nach einer Leistung- und Gewichtskomponente besteuert.
Warum brauche ich das Erstzulassungsjahr?
Bei WLTP-Pkw ändern sich die Abzugsbeträge je nach Jahr der erstmaligen Zulassung.
Berechnet der Rechner auch Autos vor Oktober 2020?
Nein. Für diese Fahrzeuge gelten andere Regeln; deshalb verweisen wir bewusst auf das BMF.
Quellen & fachliche Grundlage
BMF Steuersatz motorbezogene Versicherungssteuer – aktuelle Formeln und Beispiele, Stand 1.1.2026.
BMF Bemessungsgrundlage – relevante Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung.
