Das österreichische Pensionskonto sammelt Ihre pensionsrelevanten Versicherungszeiten und Gutschriften. Die entscheidende Zahl für den aktuellen Pensionswert ist die Gesamtgutschrift: Sie entspricht der Jahrespension zum jeweiligen Kontostand. Gesamtgutschrift ÷ 14 ergibt die monatliche Bruttoleistung ohne Zu- oder Abschläge.
Welche Zahlen stehen im Pensionskonto?
Das Pensionskonto gilt für alle Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind. Es enthält unter anderem die Beitragsgrundlagen, Versicherungszeiten, jährlichen Teilgutschriften und die Gesamtgutschrift. Wer bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben hat, kann zusätzlich eine Kontoerstgutschrift im Konto haben.
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Beitragsgrundlage | Die für die Pensionsversicherung relevante Einkommensgrundlage eines Kalenderjahres. |
| Teilgutschrift | Die jährliche neue Pensionsgutschrift. Die PV nennt aktuell 1,78 % der Summe der Beitragsgrundlagen. |
| Gesamtgutschrift | Summe der aufgewerteten bisherigen Gutschriften; sie entspricht der Jahrespension zum jeweiligen Kontostand. |
| Monatlicher Kontowert | Gesamtgutschrift ÷ 14, brutto und vor etwaigen Zu- oder Abschlägen. |
Gesamtgutschrift in monatlichen Kontowert umrechnen
Keine endgültige Pensionsprognose: künftige Gutschriften sowie mögliche Zu- oder Abschläge sind hier nicht eingerechnet.
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Wie entsteht jedes Jahr eine neue Gutschrift?
Nach den aktuellen Informationen der Pensionsversicherung wird für jedes Kalenderjahr grundsätzlich eine Teilgutschrift in Höhe von 1,78 % der Summe der Beitragsgrundlagen dieses Jahres aufgenommen. Die bereits vorhandenen Gutschriften werden jährlich aufgewertet. Daraus entsteht die neue Gesamtgutschrift.
Das bedeutet zugleich: Der heutige Kontostand ist bei einer Person mitten im Erwerbsleben keine statische Zahl. Solange weitere pensionsrelevante Versicherungszeiten hinzukommen, verändert sich das Konto weiter.
Wie kann ich mein Pensionskonto abrufen?
oesterreich.gv.at nennt aktuell die elektronische Abfrage mit ID Austria oder über FinanzOnline. Eine Kontomitteilung kann außerdem beantragt werden. Die Pensionsversicherung stellt ebenfalls Online-Services bereit, mit denen der persönliche Pensionsstand und Versicherungszeiten eingesehen werden können.
Was sollte ich im Pensionskonto prüfen?
Vom Pensionskonto zur privaten Vorsorge
Der Kontostand beantwortet die Frage „Was habe ich bisher gesetzlich erworben?“. Er beantwortet noch nicht „Wie viel Einkommen möchte ich im Ruhestand?“ oder „Welche zusätzliche Vorsorge passt zu mir?“. Dafür lohnt sich ein zweiter Schritt: persönliches Ziel definieren und die Differenz sichtbar machen.
Aus dem Kontostand eine Lücke berechnen
Unser Rechner verwendet genau die oben erklärte ÷-14-Logik und speichert Ihre eingegebenen Beträge nicht.
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Häufige Fragen
Für wen gibt es das Pensionskonto?
Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Es enthält unter anderem Versicherungszeiten, Beitragsgrundlagen, Teilgutschriften und die Gesamtgutschrift.
Wie wird aus der Gesamtgutschrift eine monatliche Pension?
Die Gesamtgutschrift entspricht der Jahrespension zum jeweiligen Kontostand. Geteilt durch 14 ergibt sie die monatliche Bruttoleistung ohne Zu- und Abschläge.
Was bedeutet der Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent?
Für jedes Kalenderjahr wird grundsätzlich eine Teilgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent der Summe der pensionsrelevanten Beitragsgrundlagen dieses Kalenderjahres gutgeschrieben. Die Pensionsversicherung erläutert diese Logik auf ihrer aktuellen Informationsseite.
Kann ich mein Pensionskonto online ansehen?
Ja. Laut oesterreich.gv.at ist die elektronische Abfrage unter anderem mit ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Die Pensionsversicherung bietet ebenfalls entsprechende Online-Services an.
Ist der aktuelle Kontowert eine Prognose bis zur Pension?
Nein. Er zeigt den bisher erworbenen Pensionswert. Weitere Versicherungsjahre und Aufwertungen sowie Zu- oder Abschläge beim tatsächlichen Pensionsantritt können die spätere Leistung verändern.
Was mache ich, wenn Versicherungszeiten fehlen?
Fehlende oder unklare Versicherungszeiten sollten mit dem zuständigen Pensionsversicherungsträger geklärt werden. Die Pensionsversicherung bietet dafür Auskünfte und Möglichkeiten zur Überprüfung der Versicherungszeiten an.
Quellen & fachliche Grundlage
oesterreich.gv.at: Pensionskonto – Gesamtgutschrift, Teilgutschriften und Berechnungsgrundlage.
Pensionsversicherung: Pensionshöhe – 1,78 % Kontoprozentsatz und Gesamtgutschrift ÷ 14.
GRAWE: Private Pensionsvorsorge – allgemeine Informationen zu Vorsorgelösungen.
Für die tatsächliche gesetzliche Pension sind die Daten und Berechnungen des zuständigen Pensionsversicherungsträgers maßgeblich. Für Versicherungsprodukte gelten Antrag, Polizze und die jeweils gültigen Bedingungen.
