Für die Familienabsicherung reicht die offene Kreditsumme oft nicht als einzige Zahl. Als Orientierung kann man offene Schulden, einen mehrjährigen Einkommenspuffer und besondere Verpflichtungen zusammenrechnen und vorhandene liquide Rücklagen sowie bestehende Todesfallleistungen abziehen.
Ablebenssummen-Rechner: Kapitalbedarf grob orientieren
Der Rechner ist bewusst einfach. Er soll keine exakte Versicherungssumme „ausspucken“, sondern sichtbar machen, welche Größen bei einer Familienabsicherung überhaupt zusammenspielen.
Ihre grobe Kapitalbedarfs-Orientierung
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Ihre Modellrechnung
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Warum die reine Kreditsumme oft zu kurz greift
Ein Kredit ist leicht sichtbar. Weniger sichtbar sind laufende Wohnkosten, Betreuung, Ausbildung der Kinder und der monatliche Betrag, der bisher durch das Einkommen der verstorbenen Person in den Haushalt gekommen ist. Genau deshalb ist die Frage „Wie hoch ist der Kredit?“ nur ein Teil einer guten Bedarfsermittlung.
„Wenn du morgen nicht mehr da bist: Wovon leben deine Hinterbliebenen – und wie lange soll der finanzielle Puffer reichen?“
Welcher Einkommenspuffer ist sinnvoll?
Es gibt keine allgemeingültige Zahl. Drei, fünf oder zehn Jahre sind keine gesetzlichen Vorgaben, sondern bewusst auswählbare Modellzeiträume. Bei kleinen Kindern kann ein längerer Zeitraum anders zu bewerten sein als bei einem fast abbezahlten Kredit und zwei Einkommen. Ebenso wichtig ist, ob Rücklagen wirklich kurzfristig verfügbar sind und ob bestehende Verträge noch zur aktuellen Familiensituation passen.
Versicherungssumme und Laufzeit getrennt denken
Auch eine rechnerisch plausible Summe kann mit einer unpassenden Laufzeit am Bedarf vorbeigehen. Die Laufzeit kann sich etwa an Kreditdauer, Alter der Kinder oder dem Zeitraum orientieren, bis die Familie finanziell weniger abhängig vom Einkommen der versicherten Person ist. Eine Kreditabsicherung und eine Familienabsicherung müssen deshalb nicht zwingend identisch aufgebaut sein.
Was der Rechner bewusst nicht berechnet
- keine Prämie und keinen Tarif,
- keine Annahmeentscheidung oder Gesundheitsprüfung,
- keine steuerliche oder erbrechtliche Beratung,
- keine automatische Produktempfehlung,
- keine Garantie, dass eine bestimmte Summe versicherbar ist.
Die FMA beschreibt die Ablebensversicherung als Form der Risikovorsorge: Bei Eintritt des versicherten Todesfalls wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Welche Leistung im konkreten Vertrag gilt, ergibt sich aus Produktinformation und Bedingungen.
Ablebenssumme und Laufzeit gemeinsam prüfen
Wenn Sie möchten, ordnet Alexander die Modellrechnung mit Ihrer Familiensituation, bestehenden Verträgen und Leistbarkeit ein. Keine Finanz- oder Gesundheitsdetails müssen in dieses Kurzformular.
Passende Ratgeber
Quellen & fachliche Grundlage
FMA Österreich: Risikoversicherung – Einordnung der Ablebensversicherung als Risikoschutz und Leistung beim versicherten Ereignis.
Die Berechnungslogik des Rechners ist eine transparente Bedarfsermittlung zur Orientierung und keine gesetzliche Standardformel.
Häufige Fragen
Wie berechnet der Rechner die Ablebenssumme?
Er addiert offene Kredite, den gewählten Einkommenspuffer und optionale zusätzliche Verpflichtungen. Davon werden frei verfügbare Rücklagen und bereits bestehende Todesfallleistungen abgezogen.
Sind 3, 5 oder 10 Jahre Einkommenspuffer richtig?
Das sind nur wählbare Orientierungszeiträume. Welche Dauer sinnvoll ist, hängt etwa von Kindern, Kreditlaufzeit, Einkommen, vorhandenen Rücklagen und Leistbarkeit ab.
Ist das Ergebnis eine Empfehlung für eine konkrete Versicherungssumme?
Nein. Das Ergebnis ist eine grobe Kapitalbedarfs-Orientierung und keine Produktempfehlung oder Annahmegarantie.
Werden meine Finanzdaten gespeichert?
Nein. Die eingegebenen Beträge werden nur im Browser berechnet und nicht an das Kontaktformular oder das Website-Tracking übertragen.
Was passiert bei einer reinen Risikoversicherung, wenn kein Todesfall eintritt?
Bei einer reinen Risikoversicherung wird die vereinbarte Leistung grundsätzlich nur beim versicherten Ereignis fällig. Produktdetails ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und den Bedingungen.
